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Datenschutzrichtlinie

1 Begriffsdefinitionen

§ personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person (Betroffener). Beispiele: Name, Vorname, Geburtstag, Adressdaten, Bestelldaten, E-MailInhalte.
§ besondere personenbezogener Daten Angaben über rassische, ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
§ verantwortliche Stelle ist jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt.

2 Erheben, Verarbeiten und Nutzen

personenbezogener Daten Hier sollte geregelt werden, welche Grundsätze für das Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten im Unternehmen gelten und wie diese Tätigkeiten auszugestalten sind, um rechtlich zulässig zu sein.

3 Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Es empfiehlt sich auch eine verbindliche Anweisung, nach der jeder Mitarbeiter, der Umgang mit personenbezogenen Daten hat, bei der Aufnahme seiner Tätigkeit schriftlich auf das Datengeheimnis (gem. § 5 BDSG) und die Einhaltung dieser Richtlinie zu verpflichten ist.